
LWL ermöglicht digitales Quittieren
Mit Schreiben vom 14.12.2023 hat das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe verkündet, dass der LWL ab sofort bereit ist, „(…) auf Basis einer Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Leistungsvereinbarung mit Leistungserbringern ein digitales Verfahren zum Nachweis der erfolgten Leistungen zu vereinbaren“. Somit entfällt die Verpflichtung zur handschriftlichen Quittierung der direkten Betreuungsleistung und der Fehlkontakte durch die betreute Person auf einem Papier-Quittungsbeleg.
Mit somedo können Betreuer:in und Klient:in von jedem Endgerät digital unterschreiben. So wird zeitintensive Zettelwirtschaft erfolgreich eingespart und es bleibt mehr Zeit für die Betreuung selbst.




